Die Knigge-Regeln beziehen sich auf das allgemeine Handeln der Menschen in (größeren) Gesellschaftenund haben immer noch Gültigkeit. Verstöße gegen die Knigge-Regeln werden nicht strafrechtlich verfolgt, weil es keine Gesetze sind sondern eher Richtlinien. Wie bei anderen gesellschaftlichen Regelungen ist hier die äußerste Strafe ein Verstoß von der gesellschaftlichen Zusammenkunft beziehungsweise der gesellschaftlichen Gruppe. Blah. Also, Menschenrechte unantastbar, unabhängig vom Kulturkreis, ohne Einschränkung, muss einklagbar sein.